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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Preise und Verbindlichkeiten

Offerten sind, wenn nicht anders vereinbart, 1 Monat gültig. Signierte Auftragsbestätigungen können durch den Besteller oder die HL Metallbau GmbH verlangt werden. Nachträglich gewünschte Änderungen eines Auftrages werden entsprechend dem Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Nicht offerierte Leistungen, welche zur Ausführung kommen, werden ebenfalls gemäss vorheriger Absprache verrechnet. Regietarife werden vorgängig bekannt gegeben. Überdauert durch Verschulden des Bestellers die Ausführung eines Auftrages die festgelegten Termine, können dem Besteller Umtriebe verrechnet werden sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Lieferfrist

Die Lieferfrist läuft ab schriftlicher Bekanntgabe und definitiver Mass-, Ausführungs- und Farbbereinigung sowie Besprechung von allfälligen Konstruktionszeichnungen bzw. Masskontrolle vor Ort. Verspätete Lieferungen infolge höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder Materialbeschaffungsschwierigkeiten ergeben keinen Anspruch auf Schadenersatz. Konventionalstrafen werden nicht akzeptiert, ausser diese seien vertraglich vereinbart worden.

3. Montage / Bauseitige Vorkehrungen / Termine

Zu Lasten des Bestellers gehen in allen Fällen:

a. Nicht verschuldete Arbeitsunterbrüche, welche Kosten verursachen, werden zusätzliche in Rechnung gestellt.
b. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarten Termine / Lieferfristen seinerseits eingehalten werden. Sollten Arbeitsunterbrüche entstehen, die im Verschulden des Kunden liegen, behält sich die HL Metallbau GmbH vor, die Lieferzeiten entsprechend anzupassen.
c. Der Mehraufwand infolge Nichteinhaltung der Massvereinbarungen oder Toleranzvorschriften durch Dritte, wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
d. Endreinigung der Gewerke.
e. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass vereinbarte Vorkehrungen durch Dritte korrekt ausgeführt werden.
f. Bodenabdichtung im Aussenbereich zwischen Bauelement und Boden als Wasser- und Feuchtigkeitssperre.
g. Falls nicht in der Offerte erwähnt: Das Ausstopfen von Hohlräumen und das Abdichten von Fugen und Befestigungen.

4. Regiearbeiten

Regiearbeiten werden vorgängig bekannt gegeben und werden generell nur mit Personen ausgeführt, die genügend qualifiziert für die auszuführenden Arbeiten sind.
Regiearbeiten, die von der örtlichen Bauleitung angeordnet werden, sind für den Auftraggeber verbindlich.

5. Gefahrenübergang und Eigentumsvorbehalt

Der Besteller trägt alle Gefahren des Untergangs oder der Beschädigung der Lieferung von Produkten oder Werken von der HL Metallbau GmbH (nachfolgend Liefergegenstände) ab dem Zeitpunkt der Lieferung bzw. Montage.
Liefergegenstände bleiben bis zum Eingang der Vergütung im Eigentum der HL Metallbau GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen zum Schutze des Eigentums der HL Metallbau GmbH mitzuwirken.

6. Gewährleistung

Die HL Metallbau GmbH leistet dem Kunden Gewähr dafür, dass die Liefergegenstände zum Zeitpunkt der Lieferung keine substantiellen Mängel in der Verarbeitung oder im Material aufweisen. Jede darüber hinausgehende Sachgewährleistung sowie jegliche Rechtsgewährleistung wird vorbehaltlich anderer expliziter Vereinbarungen ausdrücklich ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich nach Auftreten von Mängeln vom Besteller geltend zu machen.
Liegt ein Gewährleistungsfall vor, wird die HL Metallbau GmbH allfällige Mängel nach eigenem Ermessen unentgeltlich beheben oder den Liefergegenstand ersetzen.
Die HL Metallbau GmbH übernimmt keine Gewähr, wenn der Besteller oder Dritte ohne die schriftliche Zustimmung der HL Metallbau GmbH Änderungen oder Reparaturen am betroffenen Liefergegenstand vornehmen oder diesen unsachgemäss behandeln.

7. Zahlungsbedingungen

Ohne anders lautende Vereinbarung gilt Folgendes:
40% Akonto bei Auftragserteilung, 40% Akonto bei Montagebereitschaft, 20% nach Auftragsabschluss.
Zahlungsziel:
30 Tage netto. Es werden 2% Skonto gewährt, sofern diese bei der Bestellung ausgehandelt werden. Verspätete Zahlungen und ungerechtfertigte Abzüge werden nachgefordert. Hier wird ein banküblicher Verzugszins berechnet.
Die HL Metallbau GmbH kann jederzeit und drei Monate nach Abschluss der Arbeiten das Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen.

8. Erbringung / Abnahme

Der Besteller ist verpflichtet, die Waren nach Empfang / Montage sofort zu prüfen. Wenn sie nicht der Auftragsbestätigung entsprechen oder sichtbare Mängel ausweisen, muss dies der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Empfang / Montage schriftlich geltend machen. Wenn gewünscht oder vereinbart, wird eine Abnahme vor Ort durchgeführt. Beanstandungen heben die Zahlungsfrist nicht auf. Bewilligungen und behördliche Abnahmen sind Sache des Auftraggebers. Bei Nichtabnahme des Werks durch die zuständigen Behörden, haftet die HL Metallbau GmbH nicht.

9. Abmahnungen

Pulverbeschichtung / Nasslackierung / Eloxieren:
Für die optische Beurteilung gelten folgende Richtlinien;
Die Beurteilung des dekorativen Aussehens der Oberfläche hinsichtlich Einheitlichkeit von Farbe und Struktur hat ohne Hilfsmittel für Werke im Aussenbereich in einem Abstand von 5 Meter, für Innenbauteile in einem solchen von 3 Meter zu erfolgen.
Minimale Schäden, bis 0.5% der lackierten Oberflächen, welche bei der Montage entstanden sind, werden vor Ort ausgebessert und berechtigen nicht, eine neue Werkslackierung zu verlangen.
Glas:
Verschmutzungen in Isolierglas kann geringfügige, fabrikationsbedingte, einzelne visuelle störende Fehler aufweisen. Als geringfügig gelten Fehler, wenn sie mit blossem Auge und unter normalen Lichtverhältnissen aus einer Distanz von 3 Meter nicht erkennbar sind.
Thermisch bedingter Glasbruch; partielle Überbelastung des Glases kann zu einem sog. Thermoschock führen, unter dem das Glas bricht. Wärmequellen wie Heizkörper, Warmluftaustritt, Spots u.ä. sollten einen Mindestabstand von 30cm vorweisen.

10. Garantie

Die Garantie beträgt nach SIA Norm 118 zwei Jahre ab Rechnungsdatum. Für Motorantriebe und elektrische Geräte ein Jahr. Die Garantieverpflichtung erlischt bei nicht erfüllten Zahlungsbedingungen. Eine andere Garantiedauer muss schriftlich vereinbart werden.

11. Haftung und Haftungsausschluss

Die Haftung richtet sich nach anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Für Konstruktionen, auf denen der Auftraggeber trotz ausdrücklicher Abmahnung der HL Metallbau GmbH besteht, besteht kein Haftungs- oder Garantieanspruch.
Die Haftung ist für Schäden, die durch Bohren in Bodenheizungen, Wasserleitungen oder Elektroröhren etc. entstehen, ausgeschlossen. Vorbehalten der Auftraggeber hat vorgängig durch Zeichnungen / Werkpläne auf solche Gefahren hingewiesen.

12. Planungsunterlagen

Erste Besprechung mit Massaufnahme und ein Plansatz sind inkludiert. Eine Korrektur ist im Offertpreis eingerechnet. Jeglicher Planungsmehraufwand wird verrechnet.
Von der HL Metallbau GmbH erstellte Konstruktionspläne, Anleitungen, Beschreibungen, Dokumente etc. sind das geistige Eigentum der HL Metallbau GmbH und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung derselben weder kopiert, vervielfältigt oder an Drittpersonen weitergeleitet werden.

13. Referenzen

Ohne ausdrückliche anderslautende Mitteilung des Kunden gilt die HL Metallbau GmbH als berechtigt, in Ihrer Referenzliste in Wortform und unter Verwendung des Logos des Kunden, auf den Kunden als Referenz hinzuweisen. Ebenfalls darf Fotomaterial ohne Namens- und Ortsangabe des Kunden zu Marketingzwecken benutzt werden.

14. Teilungültigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der HL Metallbau GmbH unterstehen materiellem schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der HL Metallbau GmbH und dem Kunden/Besteller ist der Sitz der HL Metallbau GmbH. Die HL Metallbau GmbH ist allerdings berechtigt, den Kunden/Besteller an seinem Domizil zu belangen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierte Bestandteile der Offerte und des Werkvertrages und werden vom Auftraggeber ohne ausdrücklich anderslautende Vereinbarungen akzeptiert.

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Fragen an den Datenschutzbeauftragten

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz zu Beginn der Datenschutzerklärung aufgeführten, verantwortlichen Person in unserer Organisation.

Aarberg, 15.12.2020
Quelle: SwissAnwalt


HL Metallbau GmbH
Aareweg 27
3270 Aarberg
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